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Kämmerei

Gewerbesteuer


Kurzinformationen

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer wird als Realsteuer erhoben und ist als Gegenleistung des Betriebes für die Aufwendungen, die der Gemeinde durch den Gewerbebetrieb entstehen gedacht. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, jedoch nicht Freiberufler.


Beschreibung

Die zuständige Finanzbehörde (Finanzamt) setzt den Gewerbesteuermessbetrag für den Erhebungszeitraum fest. Dieser beruht auf der vom Steuerpflichtigen eingereichten Erklärung. Die Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Pozentsatz (Hebesatz als Multiplikator) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde/Stadt zu bestimmen ist. Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Gewerbesteuergesetz.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Lehmann
Zimmer 29
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Telefon (033981) 83729
Telefax (033981) 80671