Kämmerei
Vergnügungssteuer
Kurzinformationen
Die Vergnügungssteuer wird auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde/Stadt festgesetzt und erhoben. Im Amt Putlitz-Berge wird die Vergnügungssteuer für das Gebiet der Stadt Putlitz (einschließlich der Ortsteile) und das Gebiet der Gemeinde Berge (einschließlich der Ortsteile) erhoben.
Beschreibung
Die Gemeindevertreter/Stadtverordneten sind grundsätzlich dazu berechtigt, eine Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer zu beschließen.
Die geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vergnügungssteuersatzung.
Der Besteuerung unterliegen u. A. die nachfolgenden Vergnügungen gewerblicher Art (keine abschließende Aufzählung):
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Musik-/ und Tanzveranstaltungen
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Ausspielungen von Geld od. Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
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das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Geräten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, sowie in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten
Zu den Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten gehören nicht Dart, Kicker und Billard.
Der Halter hat die Aufstellung oder Entfernung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort im Amt Putlitz-Berge anzuzeigen.
Es wird bei der Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen Geräten die mit bzw. mit keinem manipulationssicherem Zählwerk ausgestattet sind, unterschieden.
Bemessungsgrundlage für Gewinnspielgeräte mit manipulationssicherem Zählwerk ist das Einspielergebnis. Das Einspielergebnis errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zzgl. Röhrenentnahme abzgl. Röhrenauffüllung, Falschgeld und abzgl. Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
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Steuerselbsterklärung inkl. Anlagen
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Nachweis über steuerpflichtige Geräte
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ggf. ergänzende Unterlagen
Ansprechpartner
Frau Lehmann
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83729
(033981) 80671