Begleitetes Fahren ab 17 Jahren


Kurzinformationen

Der Führerschein mit 17 ist in der Fahrerlaubnisverordnung und im Straßenverkehrsgesetz verankert. Jedem einzelnen Bundesland obliegt die Umsetzung des begleiteten Fahrens. Die Umsetzung zeigt, dass es als Erfolg versprechendes Modell gesehen wird, um den Mobilitätsbedürfnissen der Jugendlichen und den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit entgegen zu kommen.


Beschreibung

Sofern der Wohnsitz in einem Land liegt, das diese Regelung durchgesetzt hat, ist eine Anmeldung an einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klassen B oder BE prinzipiell mit 16½ Jahren möglich. Ebenso muss ein Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt gestellt werden – die Erziehungsberechtigten müssen diesem zustimmen. Wird der Antrag bewilligt ll) so kann mit der üblichen Führerscheinausbildung begonnen werden.

Frühestens ein Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Wird die Prüfung bestanden, erhält man eine Prüfbescheinigung mit einer Ausnahmegenehmigung zum begleiteten Fahren.

Nach bestandener Prüfung wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit wird dem Jugendlichen erlaubt, bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands Auto zu fahren. Sie gilt bis zu drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der ab diesem Zeitpunkt zwingend erforderliche reguläre EU-Kartenführerschein wird jedoch bereits ab dem 18. Geburtstag von der Führerscheinstelle ausgehändigt.

Bei jeder Fahrt muss eine der in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannten Begleitpersonen mitfahren. Als Begleitperson sind nur Personen zulässig, die länger als fünf Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis und mindestens 30 Jahre alt sind.

Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Die Anzahl der begleitenden Personen, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden können, ist nicht beschränkt.

Da die Begleitperson nicht in die Fahrzeugführung eingreifen darf, ist eine Ausrüstung des Fahrzeugs mit den von Fahrlehrern benutzten Hilfsmitteln (zum Beispiel Doppelpedale) nicht erlaubt. Zusätzliche Innen- sowie Außenspiegel können sich aber als nützlich erweisen. Die begleitende Person muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen; es wird jedoch dazu geraten, da sonst die eigentliche Funktion des Führerscheins ab 17 – das effektive Einwirken der Begleitperson auf das Fahrverhalten des Fahranfängers – verfehlt wird.

Die Begleitperson ist während des Begleitens zum ständigen Mitführen des eigenen Führerscheins verpflichtet.

Bei einer Fahrt ohne eingetragene Begleitperson drohen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und vier Punkte im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt.


Rechtsgrundlagen


Fristen

Das Dokument ist nur in Deutschland, nicht im Ausland, gültig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgetauscht werden, eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig.