Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein, Neuerteilung


Kurzinformationen

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Dies ist drei Monate vor Ablauf der festgelegten Sperrfrist möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, z.B. ob eine neue Fahrerlaubnisprüfung (zum Nachweis der Befähigung) oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung zum Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) erforderlich ist.


Beschreibung

Eine Fahrprüfung sowie die theoretische Prüfung ist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis grundsätzlich notwendig. Nach §  20 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Entziehung auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

voraussichtlich 139,40 €;

 


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671