Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein, Umschreiben


Kurzinformationen

Je nachdem, aus welchem Land der Erde die Fahrerlaubnis stammt, sind die Vorschriften für die Umschreibung unterschiedlich. Teilweise muss die theoretische und/oder die praktische Prüfung absolviert werden. Eine Umschreibung ist nur innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird eine komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung verlangt.


Beschreibung

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden,


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen. Die o.g. Frist von 3 Jahren ist bei der Antragstellung einzuhalten. In den ausgestellten deutschen Führerschein wird ein Vermerk aufgenommen, aus dem die Vorlage einer ausländischen Fahrerlaubnis ersichtlich ist. Der ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Ein Rücktausch ist nur bei Rückgabe der deutschen Fahrerlaubnis möglich. Soweit die Behörde vor der Ausstellung eines deutschen Führerscheins eine Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangt, kann diese vom ADAC, d.h. von der nächstgelegenen Hauptgeschäftsstelle, vorgenommen werden.


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671