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Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein, Umtausch


Kurzinformationen

Sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.


Beschreibung

 

 

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.


Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ( Taxi, Mietwagen, Kraftomnibus ) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis,
  • der alte Führerschein und
  • ein biometrisches Passbild nach Passverordnung.

 

Bei Umstellung LKW über 7,5 t benötigen Sie folgende zusätzliche Unterlagen:

  • ein augenärztliches Gutachten (2 Jahre gültig) und
  • eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (1 Jahr gültig)

Gebühren

  • Umstellung in EU-Führerschein: 25,30 Euro
  • Änderung des EU-Führerscheins: 8,70 Euro (z.B. Namensänderung durch Heirat)

Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671


Formulare

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