Druckansicht öffnen
 

Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein, Verlängerung


Kurzinformationen

Eine befristet erteilte Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Busse) soll verlängert werden.


Beschreibung

Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt beziehungsweise verlängert:

  • Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres
  • Klassen C, CE: für fünf Jahre
  • Klassen D, D1, DE, D1E: für fünf Jahre

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

  • schriftlicher Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild nach ICAO-Standard

Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes

Diese Untersuchung kann von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. Ein ausgestelltes Gutachten hat 2 Jahre Gültigkeit.

  • ärztliche Eignungsbescheinigung

Die Untersuchung kann von einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführtwerden. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein!

  • leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest)

Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die Leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit etc.. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind (Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport).


Fristen

Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines gestellt werden. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.


Gebühren

  • für Klassen C, C1, CE, C1E: 39,30 EUR
  • für Klassen D, D1, DE, D1E: 55,60 EUR
  • für die Fahrgastbeförderung: 51,00 EUR

 


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671