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Allgemeine Verwaltung

Gemeindevertretung


Beschreibung

Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister   als stimmberechtigtem Mitglied. In amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und per Gesetz der Vorsitzende der Gemeindevertretung. Im Land Brandenburg wird diese Vertretung für die Dauer von  fünf Jahren gewählt. Die Gemeindevertretungersammlung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinden zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist in bestimmten Angelegenheiten auszuschließen.

 

 


Rechtsgrundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Ansprechpartner

Frau Klemm
Zimmer 31
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83731
Telefax (033981) 80671