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Allgemeine Verwaltung

Stadtverordnetenversammlung


Beschreibung

Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus den Stadtverordneten und dem Bürgermeister. In amtsangehörigen Städten ist der ehrenamtliche Bürgermeister per Gesetz der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung. Im Land Brandenburg wird diese Vertretung für die Dauer von  fünf Jahren gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist in bestimmten Angelegenheiten auszuschließen.


Rechtsgrundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Ansprechpartner

Frau Klemm
Zimmer 31
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83731
Telefax (033981) 80671