Immobilien
Kommunales Bauland in der Stadt Putlitz in der Burgstraße
Die Grundstücke befinden sich im Gebiet des Bebauungsplanes "Burgstraße" und sind als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Zulässig sind Baulichkeiten und Nutzungen gemäß § 4a Abs. 1 und 2 BauNVO. Zur Burgstraße sind 2 Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetz und zur Meyenburger Straße ist 1 Vollgeschoss zur Errichtung von möglicher Nebengebäuden zulässig. Der Bodenrichtwert beträgt 25,00 €/m².
Ansprechpartner: Frau Meyhöfer Tel. 033981 83718
Lage, Bezeichnung und Größe:
Gemarkung Putlitz, Flur 1
Flurstück 137 (151 m²)
Flurstück 357/46 (336 m²)
Flurstück 492 (532 m²)

Flurstück 492

Flurstück 492, Burgstraße

Flurstück 492, Ansicht von Meyenburger Straße
Download: Flurkartenauszug