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Information über die Änderung der Hebesätze für Steuern in der Stadt Putlitz

Putlitz, den 21. 06. 2023

Die Stadtverordneten der Stadt Putlitz haben in Ihrer Sitzung am 15.06.2023 die Änderung der seit 2017 konstant gebliebenen Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B und den seit 2007 konstant gebliebenen Hebesatz für die Gewerbesteuer zum 01.01.2023 beschlossen. Von der Änderung betroffen sind die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen), die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) und die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer A auf    340 v. H.
Grundsteuer B auf    425 v. H.
Gewerbesteuer auf    335 v. H.

 

Diese Änderung ist erforderlich, um die vielfältigen Aufgaben der Gemeinde auch weiterhin in gewohnter Qualität durchführen zu können.

 

Bei Fragen können Sie sich an Frau Lehmann (Sachbereich Steuern im Amt Putlitz-Berge) wenden.