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Bundestagswahl 2017

Am 24.September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

 

Die amtsangehörigen Gemeinden des  Amtes Putlitz-Berge gehören zum Wahlkreis 56.

 

Zur Durchführung der Wahl werden im Amt 21 Urnen-Wahllokale eingerichtet.

 

Ansprechpartner im Amt: Herr Schneider (Tel. 033981 83730) und

Frau König (Tel. 03398183731).

 

Hier finden Sie Informationen für Wählerinnen und Wähler.

 


Hinweise zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht  durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Diesen können Sie beim  Amt  Putlitz-Berge (Einwohnermeldeamt)

  • persönlich oder
  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Wahlscheinantrag

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Ihnen werden die Breifwahlunterlagen an den Hauptwohnort oder eine andere von Ihnen benannte Anschrift zugesandt.

 

Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden.


elektronischer Wahlscheinantrag   

Bitte senden an: 
 

Wahlscheinantrag für einen Anderen

Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ein  Vordruck dazu befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder

Sie nutzen folgende Datei.

 

elektronischer Wahlscheinantrag mit Unterschrift für Vollmacht

Eine Beantragung ist  in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

 

Der Wahlbrief

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Landkreis Prignitz) abgegeben werden. Er muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.