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Kämmerei

Rückübertragung, prüfen von Ansprüchen


Kurzinformationen

Ansprüche nach dem Vermögensgesetz sind beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) mittels Antrag innerhalb der Antragsfrist geltend zu machen. Die Frist der Antragstellung von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen ist am 31.12.1992 abgelaufen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Meyhöfer / Frau Reichel
Zimmer 18
Telefon (033981) 83718
Telefax (033981) 80671