Sekretariat / Gewerbeangelegenheiten

Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit


Kurzinformationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen

Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

und

nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Damke
Zimmer 10
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83710
Telefax (033981) 80671