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Sekretariat / Gewerbeangelegenheiten

Gewerbe, anmelden, GA-Förderantrag Gewerbe


Kurzinformationen

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Ziel ist die Sicherung und Schaffung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen sowie Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft -insbesondere der Primäreffektbetriebe in wirtschaftlich schwachen Regionen.


Beschreibung

Die Antragstellung erfolgt nach Vorstellung des Vorhabens bei der Hausbank. Antragsformulare sind bei der InvestitionsBank erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen.
Die Mittelvergabe wird in einem Entscheidungsgremium beraten. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt durch die ILB in Abhängigkeit von der aktuellen Haushaltslage; die Festsetzung der Zuschusshöhe auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sachlage.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Erklärung der Hausbank zur Gesamtfinanzierung
  • Aufschlüsselung der baulichen Investitionen nach DIN 276
  • Grundbuchauszug/Kaufvertrag bzw. Mietvertrag
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Vorhabensbeschreibung
  • Investitionsgüterliste
  • Gesellschaftsverträge
  • von der Hausbank bestätigter Finanzierungsplan
  • Bilanzen bzw. Ertragsvorschau
  • Stellungnahmen (zuständige Kammer, Kreisverwaltung, etc.)
  • Einordnung in Branchenkompetenzfelder

Fristen

  • Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate
  • Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Ansprechpartner

Frau Damke
Zimmer 10
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83710
Telefax (033981) 80671