Kämmerei

Hundesteuer, Ermäßigung beantragen


Kurzinformationen

Ob ein Anspruch auf eine Steuerermäßigung vorliegt, können Sie der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde/Stadt entnehmen.


Beschreibung

Eine Steuerermäßigung wird nur auf Antrag gewährt. Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn der Hund für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. Ermäßigungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann. Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich im Amt Putlitz-Berge, Abteilung Steuern, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen. Über die Steuerermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Lehmann
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83729
Telefax (033981) 80671