Hundesteuer, ummelden
Kurzinformationen
Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde muss die neue Anschrift der entsprechenden Behörde mitgeteilt werden. Dies kann oft bei der persönlichen meldebehördlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mit erledigt werden. Ansonsten reicht eine formlose Mitteilung.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzungen der Gemeinden
Ansprechpartner
Kämmerei
Frau Lehmann
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2 (033981) 83729
(033981) 80671