Kämmerei

Vergnügungssteuer


Kurzinformationen

Die Vergnügungssteuer wird auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde/Stadt festgesetzt und erhoben. Im Amt Putlitz-Berge wird die Vergnügungssteuer für das Gebiet der Stadt Putlitz (einschließlich der Ortsteile) und das Gebiet der Gemeinde Berge (einschließlich der Ortsteile) erhoben.


Beschreibung

Die Gemeindevertreter/Stadtverordneten sind grundsätzlich dazu berechtigt, eine Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer zu beschließen.

 

Die geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vergnügungssteuersatzung.

 

Der Besteuerung unterliegen u. A. die nachfolgenden Vergnügungen gewerblicher Art (keine abschließende Aufzählung):

 

Zu den Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten gehören nicht Dart, Kicker und Billard.

Der Halter hat die Aufstellung oder Entfernung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort im Amt Putlitz-Berge anzuzeigen.

 

Es wird bei der Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen Geräten die mit bzw. mit keinem manipulationssicherem Zählwerk ausgestattet sind, unterschieden.

Bemessungsgrundlage für Gewinnspielgeräte mit manipulationssicherem Zählwerk ist das Einspielergebnis. Das Einspielergebnis errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zzgl. Röhrenentnahme abzgl. Röhrenauffüllung, Falschgeld und abzgl. Umsatzsteuer.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Lehmann
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83729
Telefax (033981) 80671


Formulare

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