befristete Fahrerlaubnis, Verlängerung


Kurzinformationen

Eine befristet erteilte Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW) oder D, D1, DE, D1E (Busse) soll verlängert werden.


Beschreibung

Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt beziehungsweise verlängert:


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Diese Untersuchung kann von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. Ein ausgestelltes Gutachten / Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.

Die Untersuchung kann von einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein!

Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die Leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit etc.. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind (Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport).


Fristen

Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines gestellt werden. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.


Gebühren

42,60 EUR