Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein


Kurzinformationen

Der Führerschein ist eine Urkunde, die Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Bewegen eines Fahrzeuges enthält. Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geknüpft.


Beschreibung

Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen vom Antragsteller direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an Voraussetzungen gebunden.

der Bewerber um eine Fahrerlaubnis muss:

Außerdem darf er keine andere Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates besitzen.

Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken (§ 23 Abs. 2 FeV).
Vorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geb.-Datum und -Ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Klassen
Rückseite
9. Klasse(n)
10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis
12. Schlüsselzahlen|Beschränkungen/Zusatzangaben
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedsstaaten bei Verlegung des Wohnortes dorthin
14. Händisch eingetragenes Erteilungsdatum (bei 10. mit *) zu kennzeichnen)
Die Beschränkungen können für einzelne Klassen ganz rechts oder für alle Klassen ganz unten eingetragen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Gebühren: je nach Aufwand zwischen 37,50 EUR und 72,50 EUR.

 


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671