Druckansicht öffnen
 

Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein, Umschreiben


Kurzinformationen

Je nachdem, aus welchem Land der Erde die Fahrerlaubnis stammt, sind die Vorschriften für die Umschreibung unterschiedlich. Teilweise muss die theoretische und/oder die praktische Prüfung absolviert werden. Eine Umschreibung ist nur innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird eine komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung verlangt.


Beschreibung

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden,

  • wenn der Inhaber das in Deutschland geforderte Mindestalter für die inländische Klasse noch nicht erreicht hat, nachdem seine 6-monatige Übergangsfrist abgelaufen ist
  • wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig ist, Beispiel "Learner's Permit")
  • wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits abgelaufen ist,
  • solange in Deutschland ein Fahrverbot besteht,
  • wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war
  • wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen. Die o.g. Frist von 3 Jahren ist bei der Antragstellung einzuhalten. In den ausgestellten deutschen Führerschein wird ein Vermerk aufgenommen, aus dem die Vorlage einer ausländischen Fahrerlaubnis ersichtlich ist. Der ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Ein Rücktausch ist nur bei Rückgabe der deutschen Fahrerlaubnis möglich. Soweit die Behörde vor der Ausstellung eines deutschen Führerscheins eine Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangt, kann diese vom ADAC, d.h. von der nächstgelegenen Hauptgeschäftsstelle, vorgenommen werden.


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671