Fahrgastbeförderung, Verlängerung Führerschein beantragen


Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn

  1. er seine geistige und körperliche Eignung nachweist,
  2. er nachweist, daß er die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und
  3. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht gerecht wird.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert.


Gebühren

38,00 EUR