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Fahrgastbeförderung, Verlängerung Führerschein beantragen


Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn

  1. er seine geistige und körperliche Eignung nachweist,
  2. er nachweist, daß er die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und
  3. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht gerecht wird.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Persönliche Vorsprache, eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • ggf. eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde
  • Führerschein
    • ggf. eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde
    • ggf. Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl (1 Jahr gültig)
  • leistungspsychologisches Gutachten, falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll
    • die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen (Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit) erfolgt durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
  • behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, zur Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Fristen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert.


Gebühren

38,00 EUR