Kämmerei

Wohngeld


Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.


Beschreibung

Änderungen ab 1.1.2009


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

4 Wochen


Ansprechpartner

Frau Kessler
Zimmer 23
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83723
Telefax (033981) 80671