Reisepass, vorläufiger

Kurzinformationen

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Das Einwohnermeldeamt kann sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.

Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

Notwendige Unterlagen

  • aktuelles digitales Lichtbild: angefertigt vor Ort im Einwohnermeldeamt oder als QR-Code vom Fotografen

  • bisheriges Ausweisdokument

  • gegebenenfalls Geburtsurkunde

  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis; Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten

  • Begründung der Eilbedürftigkeit (z. B. Flugticket, Einladung, Arztbestätigung bei Krankheitsfall)

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Gebühren

  • Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

  • Lichtbilderstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt 6,00 EUR

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671