Anträge Notbetreuung Schule und Hort

Amt Putlitz-Berge, den 21. 12. 2020

Ab dem 4. Januar 2021 sind Schulen und Horte geschlossen. Nur Kinder, deren Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung haben, werden sowohl in der Schule als auch im Hort betreut. Einen entpsrechenden Antrag finden Sie hier.

Dieser ist von den Arbeitgebern der Personensorgeberechtigten zu unterzeichnen und beim Landkreis Prignitz, Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen, einzureichen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie weiterhin zur Zahlung des Elternbeitrages für die Hortbetreuung verpflichtet sind, unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben oder nicht.

Sofern das Land Brandenburg hierzu Festlegungen trifft, werden Sie durch die Amtsverwaltung mit einem entsprechenden Bescheid informiert.

 

Anträge zur Notbetreuung sind zu senden an:

 

Landkreis Prignitz

SB Kita und Vormundschaftswesen

z. Hd. Herrn Nowak

Berliner Straße 49

19348 Perleberg

Tel: 03876 713-488

Fax: 03876 713-240

Mail: