Anträge Notbetreuung Schule und Hort
Ab dem 4. Januar 2021 sind Schulen und Horte geschlossen. Nur Kinder, deren Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung haben, werden sowohl in der Schule als auch im Hort betreut. Einen entpsrechenden Antrag finden Sie hier.
Dieser ist von den Arbeitgebern der Personensorgeberechtigten zu unterzeichnen und beim Landkreis Prignitz, Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen, einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie weiterhin zur Zahlung des Elternbeitrages für die Hortbetreuung verpflichtet sind, unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben oder nicht.
Sofern das Land Brandenburg hierzu Festlegungen trifft, werden Sie durch die Amtsverwaltung mit einem entsprechenden Bescheid informiert.
Anträge zur Notbetreuung sind zu senden an:
Landkreis Prignitz
SB Kita und Vormundschaftswesen
z. Hd. Herrn Nowak
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Tel: 03876 713-488
Fax: 03876 713-240
Mail: