Zensus 2022 - Informationen vom Landkreis Prignitz

Amt Putlitz-Berge, den 18. 05. 2022

Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen detaillierte Informationen zum Zensus geben, da nicht alle Erhebungsteile im Rahmen des Zensus von der Erhebungsstelle des Landkreises Prignitz durchgeführt werden.


Was ist der Zensus und warum wird er durchgeführt?

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern wichtige Informationen und Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Ergebnisse des Zensus lassen sich zentrale Fragen beantworten, zum Beispiel wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse dienen beispielsweise ebenfalls als Bemessungsgrundlage für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sowie für die Verteilung von EU-Fördermitteln. Aber auch für die Planung der kommunalen Infrastruktur wie dem Bau von Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern liefern sie wichtige Daten. Um aktuelle Zahlen zu erhalten, wird alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt.


Welche Erhebungsteile gibt es und wer wird befragt?

  • Haushaltsstichprobe (HHST) = es werden alle in der Stichprobe gezogenen Haushalte und deren Haushaltsmitglieder befragt; Zuständigkeit Durchführung = EHST des Landkreises Prignitz
  • Vollerhebung an Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) = bei Wohnheimen werden alle Bewohner und bei Gemeinschaftsunterkünften stellv. die Einrichtungsleitung persönlich befragt; Zuständigkeit Durchführung = EHST des Landkreises Prignitz

Kontaktdaten:

Zensus 2022
Erhebungsstelle Landkreis Prignitz
An der Promenade 6
16928 Pritzwalk
Telefon: 03395 4005323
E-Mail: zensus2022@lkprignitz.de

  • Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) = es werden Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Gebäuden und Wohnungen postalisch angeschrieben; Zuständigkeit Durchführung = Amt für Statistik Berlin Brandenburg

Kontaktdaten:

Wohnen-Brandenburg@zensus-bbb.de
Hotline: 0331 8173-3022
Fragebogenbestellung GWZ: 0331 8173-3522


Aktuell haben bereits Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Gebäuden und Wohnungen Post vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg erhalten um Auskunft für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zu geben. Da es sich dabei um eine Vollerhebung handelt, werden alle Eigentümer von Wohnraum für diese Erhebung angeschrieben.

Ebenfalls kann es passieren, dass diese Personen auch in der Haushaltsstichprobe sind und durch Interviewer vor Ort befragt werden. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Erhebungsteile innerhalb des Zensus. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei der Gebäude- und Wohnungszählung beim Amt für Statistik Berlin Brandenburg.


Wie laufen die Zensus-Befragungen

durch die EHST des Landkreises Prignitz ab?

  • Haushaltsstichprobe (HHST):

- Erhebungsbeauftragter (EB) kündigt sich 1-2 Wochen mit Terminvorschlag (inkl. Informationsflyer & rechtliche Unterrichtung) beim HH an.

- EB sucht HH zum vereinbarten Termin auf und weist sich zum vereinbarten Termin mittels Zensusausweis (i.V.m. amtlichem Lichtbildausweis) aus.
- Das Interview dauert ca. 5 bis 10 Minuten; einige HH für erweiterte Befragung (Ziel 2) ausgewählt, dafür erhalten die ausgewählten Haushalte Online-Zugangsdate (Online-Fragebogen wird in 14 Sprachen angeboten); das Ausfüllen des Online-Fragbogens dauert etwa 10 Minuten je HH-mitglied (Alternativ wird der Fragebogen auf Nachfrage auch im Papierformat ausgehändigt oder zugeschickt).
- In der Prignitz sind knapp 17.100 Personen in der Haushaltsstichprobe für die Ziel 1-Befragung ausgewählt. Und von diesen sind knapp 7.200 Personen für die Ziel 2-Befragung vorgesehen, für diese erhält jede Person Online-Zugangsdaten

  • Vollerhebung an Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte):

- Bei Gemeinschaftsunterkünften nehmen die EBs Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf, die dann online Auskunft für die Bewohner erteilt.
- Bei Wohnheimen erfolgt die Befragung analog zur HHST.


Wie werden die Daten geschützt?

  • Alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen sind zur Wahrung der Geheimhaltung gem. § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet.
  • Personenbezogene Daten, wie z. B. Namen, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind.
  • Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
 

Bild zur Meldung: Zensus 2022 - Informationen vom Landkreis Prignitz