Informationen zur Grundsteuerwerterklärung

Amt Putlitz-Berge, den 05. 09. 2022

Wir weisen darauf hin, dass das Amt Putlitz-Berge rechtlich nicht befugt ist, die Grundsteuerwerterklärung für die Eigentümer/innen auszufüllen. Die Erklärung ist rechtsverbindlich vom Grundstückseigentümer abzugeben. Das Amt Putlitz-Berge ist nur informierend tätig und übernimmt keine Haftung.

 

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung


Die Finanzämter bewerten ab dem 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Bei der Reform hat sich das Land damit für das Bundesmodell, das als sozial gerechter gilt, und gegen die neue Öffnungsklausel für die Länder entschieden.

Was Sie als Bürger/innen mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, hat Ihnen das Land Brandenburg zusammengestellt. Bürger/innen mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31. Oktober 2022 für ihre Grundstücke eine Grundsteuer-werterklärung abgeben.

 

 

Was brauche ich für Angaben?

 

Als hilfreiche Übersichten stehen Ihnen die folgenden Ckecklisten zur Verfügung:

 

Checkliste für Eigentümer/innen unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte

 

Checkliste für Eigentümer/innen von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

 

Bevor die Eigentümer/innen beginnen, sollten sie bereitlegen:

 

• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),

 

• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten) und

 

• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

 

 

 
Wo finde ich Hilfe?

 

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite finanzamt.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit.

 

Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

 

Über das Informationsportal Grundstücksdaten können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

 

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Die Hotline ist zu den folgenden Zeiten erreichbar:

 

Montag - Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 14:00 Uhr

oder Sie nutzen den virtuellen Assistenten des Finanzamtes.


 

Elektronisch oder in Papierform?

 

Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an. Dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

 

 

Formulare zur Grundsteuerwerterklärung

 

Sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung. Zur Vereinfachung haben wir Ihnen die entsprechenden Formulare hier verlinkt:

GW 1 - Hauptvordruck

GW 1A - Anlage Feststellungsbeteiligte

GW 2 - Anlage Grundstück

GW 2A - Einlageblatt zur Anlage Grundstück

GW 3 - Anlage Land- und Forstwirtschaft

GW 3A - Anlage Tierbestand

GW 4 - Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung

 

 

Welche Vorlagen benötige ich?

 

Bitte fügen Sie der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die Anlage Grundstück (GW2) bei, wenn das Finanzamt den Grundsteuerwert für ein unbebautes oder bebautes Grundstück feststellen beziehungsweise eine Fortschreibung durchführen soll.

Zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft fügen Sie bitte die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) und gegebenenfalls die Anlage Tierbestand (GW3A) bei.

 

 

Ausfüllanleitungen

 

Das Finanzamt stellt die folgenden Ausfüllanleitungen für die Papiervordrucke zur Verfügung:

GW 1 - Ausfüllanleitung zum Hauptvordruck

GW 2 - Ausfüllanleitung zur Anlage Grundstück

GW 3 - Ausfüllanleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft

GW 3A - Ausfüllanleitung zur Anlage Tierbestand

GW 4 - Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung

 

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Grundsteuerwerterklärung