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Hinweise zur Briefwahl für die Neuwahl des Bundestages am 23.02.2025

Meldung aus Amt Putlitz-Berge
Wahlscheinanträge (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wahlscheinanträge

Im Februar stehen nun die Neuwahlen des 21. Deutschen Bundestages an. Dies stellt die Behörden, die an der Organisation der Wahlen beteiligt sind, vor enorme Herausforderungen.

 

Ab wann werden Briefwahlunterlagen versandt?

Mit dem Eintreffen der Stimmzettel in der 6. KW konnte die Wahlbehörde bereits mit der Versendung der Briefwahlunterlagen beginnen.

 

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Die Beantragung der Wahlscheine erfolgt, wie bisher, mittels Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Rückseite finden Sie den Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins und damit verbunden für die Aushändigung von Briefwahlunterlagen. Füllen Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie diesen und lassen Sie den Antrag dem Einwohnermeldeamt zukommen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, einen formlosen schriftlichen Antrag per Mail an zu stellen.

 

Bis wann habe ich Zeit, meine Unterlagen zu versenden?

Briefwahlunterlagen können grundsätzlich noch bis zum 21. Februar 2025 beantragt werden. Bis Donnerstag, 20. Februar 2025 (mittags) sollte der Wahlbrief spätestens zur Post gegeben sein, danach kann eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden. Beachten Sie bitte auch bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen, dass Sie den Postweg von der Wahlbehörde zu Ihnen mit einberechnen müssen. Daher ist es ratsam, ab dem 17.02.2025 ausschließlich persönlich Ihre Unterlagen zu beantragen und abzuholen. In der Amtsverwaltung sind Wahlkabinen aufgestellt worden, damit Sie die Briefwahlunterlagen bei Bedarf auch vor Ort ausfüllen können, um sie anschließend sofort zur Post zu geben.

 

Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes beim Landkreis Prignitz (nicht beim Amt Putlitz-Berge) müssen Sie Sorge tragen. Bis spätestens 18 Uhr am Wahltag muss der Brief eingegangen sein.

 

Für die persönliche Beantragung beachten Sie bitte folgende Sprechzeiten:

Montag09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag09.00 - 12.00 Uhr
 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag09.00 - 12.00 Uhr
 13.00 - 16.30 Uhr
Freiatg09.00 - 12.00 Uhr

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Einwohnermeldeamt oder die zuständigen Kolleginnen für die Wahlen (Frau König, Tel: 033981/83730 oder Frau Knoll, Tel: 033981/83737) wenden.

 

Stephanie König

Leiterin Allgemeine Verwaltung