Mahnung
Kurzinformationen
Eine Mahnung erfolgt bei Zahlungsverzug für öffentlich rechtliche Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz

(033981) 83723
(033981) 80671