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Bau- und Ordnungsverwaltung

Hundehaltung


Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • für Negativzeugnis (Nachweis, dass der Hund trotz Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Gruppe nicht gefährlich ist): Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Negativgutachten eines Sachverständigen, Führungszeugnis
  • für Erlaubnis nach § 10 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis
  • für Anzeige von Hunden, die mind. 20 kg wiegen oder 40 cm Widerristhöhe aufweisen: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis

Gebühren


Ansprechpartner

Herr Peter Jonel
Zimmer 20
Telefon (033981) 83720
Telefax (033981) 80671
Telefon (0151) 20333380