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Bau- und Ordnungsverwaltung

Lagerfeuer, beantragen


Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Fristen

14 Tage


Gebühren

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)


Ansprechpartner

Herr Schumacher
Zimmer 19
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83734
Telefax (033981) 80671
Telefon (0151) 20333388