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Veranstaltung, anzeigen eines Volksfestes

Kurzinformationen

Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Veranstalter (Name, Adresse, Telefon)
  • Art bzw. Anlass der Veranstaltung
  • Datum, Dauer bzw. regelmäßig (Wochentag) der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • Raumgröße, zulässige Personenzahl
  • Eintrittspreis
  • Art der Darbietungen
  • fliegende Bauten (J/N)
  • Sperrzeitverkürzung (J/N)
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift

Fristen

14 Tage vorher

Ansprechpartner


Sekretariat / Gewerbeamt

Frau Appel
Zimmer 10
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83710
Telefax (033981) 80671