Sekretariat / Gewerbeangelegenheiten
Veranstaltung, anzeigen eines Volksfestes
Kurzinformationen
Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Veranstalter (Name, Adresse, Telefon)
- Art bzw. Anlass der Veranstaltung
- Datum, Dauer bzw. regelmäßig (Wochentag) der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Raumgröße, zulässige Personenzahl
- Eintrittspreis
- Art der Darbietungen
- fliegende Bauten (J/N)
- Sperrzeitverkürzung (J/N)
- Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen
14 Tage vorher
Ansprechpartner
Frau Damke
Zimmer 10
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83710
(033981) 80671