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Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein


Kurzinformationen

Der Führerschein ist eine Urkunde, die Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Bewegen eines Fahrzeuges enthält. Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geknüpft.


Beschreibung

Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen vom Antragsteller direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an Voraussetzungen gebunden.

der Bewerber um eine Fahrerlaubnis muss:

  • einen ordnungsgemäß eingetragenen Wohnsitz im Inland haben.
  • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein (z. B. wird bei Klasse C Klasse B als Vorbesitz benötigt).
  • das erforderliche Mindestalter für die beantragte Fahrerlaubnisklasse haben.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein (körperlich, geistig und charakterlich).
  • die Anforderungen erfüllen, die an sein Sehvermögen gestellt werden.
  • in lebensrettenden Sofortmaßnahmen unterwiesen bzw. in Erster Hilfe ausgebildet worden sein.
  • eine praktische und theoretische Fahrausbildung an einer Fahrschule im vorgeschriebenen Umfang absolvieren.
  • seine Befähigung in einer Fahrerlaubnisprüfung nachweisen.

Außerdem darf er keine andere Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates besitzen.

Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken (§ 23 Abs. 2 FeV).
Vorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geb.-Datum und -Ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Klassen
Rückseite
9. Klasse(n)
10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis
12. Schlüsselzahlen|Beschränkungen/Zusatzangaben
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedsstaaten bei Verlegung des Wohnortes dorthin
14. Händisch eingetragenes Erteilungsdatum (bei 10. mit *) zu kennzeichnen)
Die Beschränkungen können für einzelne Klassen ganz rechts oder für alle Klassen ganz unten eingetragen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Klassen A, A1, B, BE, L, M und T) oder Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (Klasse C1, C1E, C und CE)
  • Sehtestbescheinigung (Klasse A, A1, B, BE, M, L und T) oder augenärztliches Gutachten
  • eine ärztliche Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes über die Fahreignung (Klasse C1, C1E, C und CE) -verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben
  • Lichtbild (35 x 45 mm im Halbprofil).
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (mit Unterschrifts- und Foto-Klebefolie)

Gebühren

Gebühren: je nach Aufwand zwischen 37,50 EUR und 72,50 EUR.

 


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671