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Bau- und Ordnungsverwaltung

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs

Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)


Ansprechpartner

Herr Schumacher
Zimmer 19
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83734
Telefax (033981) 80671
Telefon (0151) 20333388