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Wohnungsvermittlung

Kurzinformationen

Unterstützung bei der Wohnungssuche für Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder saniert wurden oder einer anderen vertraglichen Bindung unterliegen. Es muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus dem Land Brandenburg bzw. ein Wohnberechtigungsschein eines anderen Bundeslandes , welcher nach Prüfung im Land Brandenburg anerkannt werden kann, vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

keine

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Hielscher
Zimmer 12
Telefon (033981) 83722
Telefax (033981) 80671