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Personalausweis, beantragen

Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

Beschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder

  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • aktuelles digitales Lichtbild: angefertigt vor Ort in der Behörde oder als QR-Code vom Fotografen

  • bisheriges Ausweisdokument

  • gegebenenfalls Geburtsurkunde

  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis; Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten

  • Kinder müssen selbst auch dabei sein – ab 10 Jahren Unterschrift

Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Gebühren

  • Für antragstellende Personen ab 24 Jahren 46,00 EUR

  • Für antragstellende Personen unter 24 Jahren 27,60 EUR

  • Lichtbilderstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt 6,00 EUR

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671