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Personalausweis, Befreiung von der Ausweispflicht

Kurzinformationen

Wenn für Sie eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Beschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671