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Personalausweis, vorläufiger

Kurzinformationen

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Beschreibung

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • aktuelles digitales Lichtbild: angefertigt vor Ort in der Behörde oder als QR-Code vom Fotografen

  • bisheriges Ausweisdokument

  • gegebenenfalls Geburtsurkunde

  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis; Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten

  • Kinder müssen selbst auch dabei sein – ab 10 Jahren Unterschrift

Fristen

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate

Gebühren

  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR

  • Lichtbilderstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt 6,00 EUR

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671