Personalausweis, vorläufiger
Kurzinformationen
Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Beschreibung
Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
aktuelles digitales Lichtbild: angefertigt vor Ort in der Behörde oder als QR-Code vom Fotografen
bisheriges Ausweisdokument
gegebenenfalls Geburtsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis; Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Kinder müssen selbst auch dabei sein – ab 10 Jahren Unterschrift
Fristen
Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate
Gebühren
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Lichtbilderstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt 6,00 EUR

(033981) 83721
(033981) 80671