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Gestiegende Mindestgebühren des Landes Brandenburg für ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)

Meldung aus Amt Putlitz-Berge

Für künftige Ausnahmeanträge bei der örtlichen Ordnungsbehörde werden höhere Mindestgebühren fällig.

Das Land Brandenburg hat diese mit der im Jahr 2024 überarbeiteten Gebührenordnung im Geschäftsbereich des Ministerium des Innern und für Kommunales (GebOMIK) deutlich erhöht.

 

Lag die Mindestgebühr nach dem alten Landestarif noch bei 10,00 €, werden ab dem neuen Jahr Mindestgebühren ab 70,00 € aufgerufen, die auch von den örtlichen Ordnungsbehörden geltend gemacht werden müssen.

Konkret bedeutet das für unsere Antragsteller, dass z.B. für beantragte ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigungen für ein Brauchtumsfeuer (Osterfeuer o.ä.) nicht mehr 20,00 € sondern 70,00 €, für eine Ausnahmegenehmigung zur Nachtruhe (Privatfeiern o.ä.) nicht mehr 25,00 € sondern 140,00 € und für Kleinfeuerwerke nicht mehr 25,00 € sondern 100,00 € zu entrichten sind.

 

Im Amt Putlitz-Berge wurden im Landkreis Prignitz unter den 11 Kommunen in den vergangenen Jahren somit die geringsten Gebühren für erteilte Ausnahmegenehmigungen aufgerufen, jedoch hatte sich dieses gewisse Entgegenkommen nach meiner persönlichen Auffassung auch immer positiv bei den Antragstellern bemerkbar gemacht, denn die vorhandenen Regelungen, z.B. aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO) des Amtes Putlitz-Berge, in der auch mögliche Antragstellungen für ein Brauchtumsfeuer enthalten sind, haben immer für eine gute Übersichtlichkeit und auch Abstimmung mit anderen beteiligten Behörden/Einrichtungen (Einsatzleitstelle Feuerwehr, Ortsfeuerwehr als auch der Polizei) und somit auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geführt.

 

Künftig bleibt zu befürchten, dass aufgrund der erhöhten Mindestgebühren entsprechende Antragstellungen eher unterbleiben und die Übersicht der örtlichen Ordnungsbehörde damit deutlich eingeschränkt wird, was dann gerade im Bereich von nicht genehmigten Brauchtumsfeuern durchaus zu unvorhersehbaren Einsätzen unserer Ortsfeuerwehren und somit auch zu einer unnötigen Mehrbelastung der ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden führen könnte.

 

Aufgrund mehrfacher Nachfragen weise ich hier noch einmal gern darauf hin, dass ein kleines Holzfeuer im Freien (1 m x 1 m) werktags in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr für max. 2 Stunden gebühren- und anmeldefrei im Zeitraum vom 01.10. bis zum 30.04. eines Jahres nach wie vor möglich ist.

 

Sollten sich unsere Einwohner nicht immer zweifelsfrei sicher sein, dann können diese sich gern im Ordnungsamt telefonisch oder auch persönlich melden.
 

P e t e r   J o n e l

Leiter Bau- und Ordnungsamt