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Neue Richtlinien nach dem Bundesmeldegesetz

Amt Putlitz-Berge, den 12. 11. 2015

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die er für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind.

 

Bürger, die sich in einem neuen Verwaltungsbereich anmelden, müssen die Wonungsgeberbescheinigung vorlegen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.