Druckansicht öffnen
 

Nutzungseinschränkung Gemeindehäuser für Privatfeiern

Amt Putlitz-Berge, den 20. 10. 2020

Aufgrund der aktuellen „Corona-Situation“ im Landkreis Prignitz wird ab sofort die Nutzung von Gemeindehäusern im Amtsgebiet Putlitz-Berge für Privatfeiern eingeschränkt. Die Nutzung wird nur noch zu besonderen Anlässen, wie z.B. Hochzeitsfeiern oder auch Bestattungen, zugelassen.

 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz von 35 im Landkreis Prignitz erreicht sein, so gelten dann auch neue Obergrenzen für private Feierlichkeiten gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 a-b SARS-CoV2-UmgV, im privaten Wohnraum und im dazugehörigen Besitztum sind dann höchstens bis zu 25 zeitgleich Anwesende und in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 zeitgleich Anwesende zugelassen.

 

Weiterhin müssen alle Veranstalter von nicht untersagten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn diese beim Gesundheitsamt unter der Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Zahl der Anwesenden per E-Mail an bzw. Fax: 03876-713550 anzeigen.

 

Aktuelle „Corona-Informationen“ können auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter „www.landkreis-prignitz.deeingesehen werden. Die Corona-Hotline lautet 03876-713-313.

 

Leider ist die aktuelle Situation hinsichtlich der gesetzlichen Beschränkungen und Auflagen sehr unübersichtlich geworden und das Land Brandenburg plant zudem auch noch weitere Verschärfungen der Beschränkungen, jeder Veranstalter sollte aber bereits von sich aus mit den o.g. Veranstaltungsbedingungen gewissenhaft und auch im Sinne der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit, die ja besonders durch Privatfeiern und dem damit verbundenen Infektionsgeschehen in den letzten Tagen stark beeinträchtigt wurde, umgehen.

 

P e t e r  J o n e l

Leiter Bau- und Ordnungsamt