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Brandenburgischer Denkmalpflegepreis 2023

Amt Putlitz-Berge, den 27. 02. 2023

Auslobung

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verleiht seit 1992 den Brandenburgischen

Denkmalpflegepreis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bau- und Bodendenkmalpflege.

 

Der Brandenburgische Denkmalpflegepreis in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 € wird an Bürgerinnen und Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen für

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen und
  • richtungsweisende Beispiele denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen.

 

Es können weiterhin bis zu drei Anerkennungen ausgesprochen werden für

  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und

  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

 

Für den Denkmalpflegepreis 2023 können Vorschläge bis zum 15.05.2023 unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2023“ beim

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Referat 33

Dortustraße 36

14467 Potsdam

 

 

eingereicht werden. Die Richtlinie für die Vergabe kann unter

 

https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/start/kultur/kulturelles-erbe-erinnerungskultur/denkmalpflege/denkmalpflegepreis/

 

eingesehen werden. Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

 

Die Unterlagen sollten elektronisch eingereicht werden und zur besseren Vergleichbarkeit möglichst einheitlich aufgebaut sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen digital oder alternativ im DIN A4-Format, kopierfähig (einseitig beschrieben, nicht gebunden) mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der vorgeschlagenen Person oder Gruppe,

  • Beschreibung der Maßnahme mit Fotomaterial, Plänen,

  • Begründung sowie weitere geeignete Unterlagen,

  • Beschreibung und Würdigung der vorgeschlagenen Gruppe/Vereinigung,

  • bei publizistischen Leistungen Kopien der Presseartikel, Manuskripte u. ä., Erscheinungsjahr oder Sendetermin.

 

Eigenbewerbungen sind möglich.

 

Eine Jury schlägt der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Auszuzeichnenden vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises besteht nicht.

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat das Recht, alle eingereichten Unterlagen im Rahmen einer Dokumentation sowie in Publikationen und Ausstellungen im In- und Ausland honorar- und kostenfrei unter Nennung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu veröffentlichen.

 

Wenn die eingereichten Unterlagen zurückgesandt werden sollen, vermerken Sie dies bitte in dem Anschreiben. Eine Rücksendung der Unterlagen in Papierform kann nur erfolgen, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag beigefügt wurde. Nicht aussagefähige Unterlagen werden von der Jury nicht berücksichtigt.

 

Bild zur Meldung: Land Brandenburg