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Beachtung des Verbrennverbotes für Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen und Gärten sowie richtiger Umgang mit kleinen Holzfeuern im Freien

Amt Putlitz-Berge, den 25. 04. 2023

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hat jüngst erneut die örtlichen Ordnungsbehörden auf die Einhaltung des Verbrennungsverbotes für pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen und Gärten gemäß § 4 Abs. 2 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) und erforderliche Kontrollen hingewiesen.
Demnach ist das Verbrennen von Gartenabfällen aus privaten Haushaltungen verboten, diese sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, sollten eigene Kompostiermöglichkeiten nicht vorhanden sein.

 

Das Land Brandenburg hat mit dem Holzfeuererlass aus 2007 die Regeln für kleine Holzfeuer im Freien vorgegeben. Diese kommen auch im Amtsgebiet Putlitz-Berge gemäß § 20 der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Putlitz-Berge (OBVO) zur Geltung.

 

In der Vergangenheit kam es im Amtsgebiet Putlitz-Berge leider immer mal wieder vor, dass einige Mitbürger den Umgang mit den im Amtsgebiet Putlitz-Berge genehmigungsfreien kleinen Holzfeuern (1m x 1m) in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. April missachten und es deshalb auch Beschwerden gibt. Diese kleinen Holzfeuer sind auch nur werktags (Mo-Sa) in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr für die Dauer von 2 Stunden zulässig.

 

Hier noch einmal die 10 goldenen Regeln für den richtigen Umgang mit kleinen Holzfeuern im Freien:

  •  Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt max. 1m;
  • nur naturbelassenes und trockenes Holz verwenden;
  • bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden;
  • Abfälle, Verpackungsmaterialien, Mineralölprodukte wie Gummireifen etc. dürfen nicht verbrannt werden;
  • Holzfeuer sind mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzündern zu entfachen;
  • keine Brandbeschleuniger wie Benzin, Diesel, Verdünnung oder Spiritus verwenden (Explosionsgefahr);
  • immer genügend Löschmittel bereithalten (z.B Wasser, Sand oder Feuerlöscher);
  • immer ausreichend Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien einhalten (mind. 10m);
  • bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen;
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen, ablöschen und im Freien abkühlen lassen

 

Beim MLUK können entsprechende rechtliche Informationen/Regelungen auf der Internetseite: „https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/veroeffentlichungen/immissionsschutz/“ eingesehen werden.
Weiterhin gibt es im Einzelfall aber auch im Ordnungsamt Putlitz-Berge die Möglichkeit, diese Informationen sowie ein Faltblatt zu erhalten.

 

Mögliche Beantragungen zu Veranstaltungen des örtlichen Brauchtums (z.B Traditionsfeuer zu Ostern als auch das Weihnachtsbaumverbrennen) sind mit Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde für einen Zeitraum von max. 5 Stunden und höchstens bis um 23.00 Uhr möglich.

Hier wird künftig jedoch verstärkt auf die Einhaltung der ordnungsbehördlichen Auflagen geachtet, bei nachgewiesenen Verstößen sind dann Untersagungen als auch empfindlich Bußgelder bis zu 1.000 € möglich.

 

Das Amtsgebiet Putlitz-Berge ist mit einer Fläche von ca. 240 km² und über 30 Ortsteilen doch relativ groß, viele unnötige Nachbarstreitigkeiten könnten jedoch unter Einhaltung und Beachtung der vorgenannten Regelungen vermieden werden.

 

Aus vorangegangenen Dienstgesprächen und Beratungen mit dem MLUK als auch der Abfallbehörde des LK Prignitz ist jedoch immer mehr zu verzeichnen, dass die bisherigen Möglichkeiten zum Abhalten kleiner Holzfeuer im Freien von privaten Haushaltungen nicht auf Dauer angelegt sein müssen, also sollten auch unsere Einwohner im Amtsgebiet Putlitz-Berge weiterhin sorgsam damit umgehen und das eigene Verhalten entsprechend ausrichten.

 

P e t e r   J o n e l
Leiter Bau- und Ordnungsamt

 

Bild zur Meldung: © Adobe Stock