Reisepass, vorläufiger
Kurzinformationen
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Das Einwohnermeldeamt kann sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Beschreibung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
Notwendige Unterlagen
aktuelles digitales Lichtbild: angefertigt vor Ort im Einwohnermeldeamt oder als QR-Code vom Fotografen
bisheriges Ausweisdokument
gegebenenfalls Geburtsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis; Vollmacht und Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Begründung der Eilbedürftigkeit (z. B. Flugticket, Einladung, Arztbestätigung bei Krankheitsfall)
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Gebühren
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Lichtbilderstellung vor Ort im Einwohnermeldeamt 6,00 EUR

(033981) 83721
(033981) 80671